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Gerechtigkeit für Nachhaltigkeit
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Ambassador Clubs
Gesellschaft. Gemeinsam. Gestalten.
meinLand.eu/clubsUm klare Erwartungen zu setzen und die Integrität der Ambassador Clubs zu wahren, gelten für alle Clubs die gleichen Regeln. Mit der Beantragung der Mitgliedschaft akzeptierst du diese Regeln.
§1. Antrag auf Mitgliedschaft
Jeder Mensch kann einen Antrag auf Mitgliedschaft in einem Ambassadors Club stellen. Der Antrag bezieht sich jeweils nur auf den einen konkreten Club, für den er gestellt wurde. Der Antrag muss vollständige und korrekte Angaben zur Person enthalten. Änderungen der persönlichen Daten sind dem Club unverzüglich mitzuteilen. Die Jahresgebühr ist bei Antragsstellung im Voraus zu entrichten. Die Jahresgebühr ist in Folgejahren im Voraus zu entrichten.§2. Einhalten des Ethik-Codes
Jedes Mitglied verpflichtet sich, den gemeinsamen Ethik-Code aller Ambassador Clubs zu achten und einzuhalten.#MenschFirst
Handeln im Sinne der 17 SDG
Respektvolle Kommunikation§3. Datenschutzhinweise
§3.1 Mit der Antragsstellung akzeptiert das Mitglied die hier abrufbaren Datenschutzhinweise des Clubs und ermächtigt dieKanzlei.berlin, ein Projekt der Mimir Advisory GmbH, Berlin, zur Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten.§3.2 Das Mitglied ermächtigt sowohl dieKanzlei.berlin, ein Projekt der Mimir Advisory GmbH, Berlin als auch den Club, es per Email, Telefon, Textnachricht und Post zu kontaktieren, soweit dies für die Mitgliedschaft, Club-Inhalte oder das monatliche Club-Magazin erforderlich ist.
§4. Ablehnung von Anträgen
Jeder Club behält sich das Recht vor, jeden Antrag auf Mitgliedschaft ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine bereits bezahlte Jahresgebühr wird in diesem Fall erstattet.§5. Kündigung der Mitgliedschaft
§5.1 Der Club kann eine bestehende Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
a) der Verdacht oder Nachweis unrichtiger oder unvollständiger Angaben zur Person des Mitglieds besteht;
b) Zweifel an der Einhaltung des Ethik-Codes bestehen oder entstehen;
Eine bereits bezahlte Jahresgebühr wird in diesen Fällen anteilig erstattet.§5.1 Das Mitglied kann eine bestehende Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine bereits bezahlte Jahresgebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.
§6. Mediation bei Konflikten
Bei Konflikten verpflichtet sich das Mitglied, zuerst die Schlichtungsstelle Sotto-Voce um eine Mediation zu bitten, ehe rechtliche Schritte eingeleitet werden. -
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meinLand.eu/clubsVerantwortlich für den Inhalt dieser Website gemäß §§ 5 TMG, 55 Abs. 1 RStV, sowie für die Datenverarbeitung, die Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen und Spenden, die Abwicklung von Verträgen und die Entgegennahme von Zahlungen:
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Leitung *dieKanzlei*: Dr. Regula MayerDie Datenschutzhinweise findest du hier.
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